Sehr geehrte Kunden/-innen,
wir möchten Sie auf den aktuellen Förderaufruf des Landes „Charge@BW“ aufmerksam machen.
Hier wird der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit 40% bzw. bis zu 2.500,- € pro Ladepunkt gefördert.
Gerne unterstützen, wir Sie bei der Beantragung.
Ihre Stöhr GmbH Metalltechnologie
Gemäß der aktuellen Ladesäulenverordnung sind Ladepunkte, die öffentlich abgerechnet werden, eichrechtskonform auszuführen.
Die Ladeeinheiten in der eichrechtskonformen Ausführung erfüllen diese Vorgabe – weitere Details dazu finden Sie in unseren Datenblättern.